Der Grundsatz des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit ist in der BV verankert und im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann konkretisiert. Trotzdem ist der Grundsatz in der Praxis noch nicht umgesetzt. Das Bundesgericht hat bislang zwei Methoden zur Lohngleichheitsanalyse zugelassen: Die Arbeitsbewertung und die Regressionsanalyse. Steve Binggeli, Oliver Schröter und Jennifer Bieri stellen diese vor und diskutieren die Voraussetzungen für deren wissenschaftliche und rechtskonforme Anwendung auf verschiedenen Ebenen. Der Beitrag erscheint auf Deutsch und Französisch.
Justy und Justine sind da nicht ganz einig, was gleicher Lohn für Mann und Frau bedeutet...